Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Tierhalter
und
Tierbetreuer
CatCare Munich
Lidia Moscu
Constanze-Hallgarten-Straße 56
81379 München
Gemäß diesen Geschäftsbedingungen erfolgen u. a. alle Angebote, Aufträge und Beratungen. Bestehende einzelvertragliche Sonderregelungen, welche von folgenden AGBs abweichen, nehmen Vorrang. Sollen abweichende einzelvertragliche Regelungen geltend gemacht werden, müssen diese vor Auftragserteilung schriftlich mit dem Tierbetreuer bestätigt werden.
1. Pflichten CatCare Munich
Für den vom Tierhalter benannten Zeitraum wird CatCare Munich Ihre Haustiere qualifiziert versorgen. CatCare Munich verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des vorgefundenen Zustandes zu achten.
CatCare Munich verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln und auf den Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden von dem Tier zu achten.
2. Pflichten des Tierhalters
Der Tierhalter stellt die für die Betreuung der Tiere notwendigen Materialien wie Futter, Medikamente, Einstreu etc. in ausreichender Menge zur Verfügung. Ebenso sind, je nach Bedarf, Putzutensilien etc. vom Tierhalter zur Verfügung zu stellen.
Die Übergabe der Schlüssel für die zu betreuenden Tiere erfolgt persönlich (oder nach Vereinbarung auf anderem Wege).
Die Schlüssel werden nach Betreuungsende, je nach Vereinbarung, in der Wohnung gelassen, in den Briefkasten gelegt oder (gegen eine Gebühr) persönlich vorbei gebracht. CatCare Munich haftet nicht für vermisste Schlüssel nach der Übergabe in den Briefkasten.
Der Tierhalter verpflichtet sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen und eine Kontaktperson vor Ort anzugeben, die im Notfall benachrichtigt werden soll
Der Tierhalter stellt sicher, dass für alle Tiere ansteckende Krankheiten und Parasitenbefall ausgeschlossen sind. Der Impfpass und die Transportboxen für Katzen müssen sichtbar bereit liegen. Der Tierhalter stellt Medikamente, die von CatCare Munich verabreicht werden sollen, in ausreichender Menge zur Verfügung. Der Tierhalter hinterlässt für Notfälle die Adresse des behandelnden Tierarztes und trägt die anfallenden Kosten der Behandlung durch diesen Tierarzt (inklusive Fahrtkosten).
Ist der angegebene Tierarzt des Tierhalters nicht anzutreffen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt, einen anderen Tierarzt aufzusuchen. Der Tierbetreuer verpflichtet sich, den Tierhalter so schnell wie möglich über Krankheitssymptome, eine erfolgte tierärztliche Behandlung, Entlaufen und / oder ein Versterben des Tieres / der Tiere zu informieren.
Der Tierbetreuer ist verpflichtet, alle Angaben und Daten vom Tierhalter vertraulich zu behandeln. Ausgenommen hiervon ist eine notwendige Datenangabe bei einem Tierarztbesuch.
CatCare Munich haftet nicht für vermisste Freigänger Katzen oder andere entlaufene Haustiere, solange die Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde.
3. Vetragsschluss
Anfragen bei CatCare Munich sind grundsätzlich unverbindlich und kostenlos. Solche Anfragen können von Tierhaltern per Onlineformular eingereicht werden, woraufhin CatCare Munich mit dem Tierhalter per Email oder Telefon in Kontakt treten wird. Ein Katzenbetreuungs-Vertrag kann vorab nach Online Anfrage oder gemeinsam während eines kostenlosen Kennenlerntreffens in Person ausgefüllt werden. Der rechtsverbindliche Auftrag kommt zustande, sobald der Katzenbetreuungs-Vertrag von Tierhalter und Tierbetreuer unterschrieben vorliegt.
4. Leistungszeitraum und Kündigung
Der Besuchszeitraum und die Besuchsdauer wird durch die gebuchte Leistung spezifiziert. Einzelbesuche finden innerhalb der geschäftlichen Arbeitszeiten zwischen 9:30 Uhr und 18:30 Uhr statt. Ist eine Übernachtungs / Homesitting Leistung gebucht, so findet diese zwischen 18:30 Uhr and 9:30 Uhr des Folgetages statt. Betreuung außerhalb der spezifizierten Arbeitszeiten einer gebuchten Leistung werden mit einem Aufpreis von jeweils pro Betreuung ermöglicht. Eine Verlängerung auf Wunsch des Tierhalters ist grundsätzlich möglich, kann jedoch aufgrund anderer Terminvereinbarungen nicht garantiert werden.
Sämtliche Leistungen gelten für den vereinbarten Zeitraum. Sofern außerordentliche Gründe vorliegen, kann die Vereinbarung durch CatCare Munich fristlos gekündigt werden. Außerordentliche Gründe sind insbesondere unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen können, sowie falsche Angaben zum Gesundheitszustand und Pflegeaufwand der Tiere.
Rücktrittsrecht des Tierhalters: Sollte ein vereinbarter Betreuungstermin aus wichtigen Gründen nicht stattfinden können, ist CatCare Munich unverzüglich zu verständigen. Eine Stornierung muss in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgen.
Sollte der Tierhalter bis zu 5 Tage vor Betreuungsbeginn von der Betreuung zurücktreten, wird eine Stornierungsgebühr von mindestens 30,- € oder 30% des Betreuungsbetrages fällig (4 Tage vor Betreuungsbeginn = 35%; 3 Tage = 40%; 2 Tage = 45%; 1 Tag = 50%).
Änderungen einer bereits angefangenen Betreuung können nicht zurückerstattet werden. Einzelne Betreuungsbesuche, die wegen einer spontanen Anwesenheit einer alternativen Betreuungsperson oder frühzeitiger Rückkehr des Kunden abgesagt werden, werden trotz dem Ausbleiben der Betreuung durch CatCare Munich in Rechnung gesetzt.
5. Zahlungsvereinbarungen
Der Rechnungsbetrag richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Betreuungs-Dienstleistungen. Eine aktuelle Preis- und Gebührenliste kann auf der Homepage von CatCare Munich eingesehen werden. Aufgrund der gebuchten Dienstleistung und des geschlossenen Vertrages erfolgt die Rechnungsstellung.
Die Rechnung eines Auftrags muss spätestens eine Woche nach Auftragsende beglichen werden. Die Zahlung kann in bar, per PayPal oder per Überweisung erfolgen.
Ist 10 Tage nach Auftragsende kein Zahlungseingang verbucht worden, wird dem Tierhalter eine Mahnung zugestellt. Erfolgt daraufhin erneut kein Zahlungseingang, wird ein Rechtsverfahren eingeleitet.
6. Haftung
CatCare Munich versichert, dass die in dem Katzenbetreuungs-Vertrag vereinbarten Leistungen in seriöser, fürsorglicher und vertrauenswürdiger Weise ausgeführt werden und dabei den Bestimmungen des § 11 TSCHG sowie dessen Nebenbestimmungen Folge zu leisten.
Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Tierhalter, die die Angebote von CatCare Munich nutzen, haften für alle von sich und von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Nutzung der Betreuungs-Dienstleistung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. CatCare Munich übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.
CatCare Munich haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Personen, die während der Betreuungszeit und der Abwesenheit des Tierhalters Zutritt zu der Wohnung haben, sind CatCare Munich schriftlich bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen.
CatCare Munich haftet nicht für verendete Pflanzen und Tiere, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurück zu führen.
Bei Gefahr für Hab und Gut ist CatCare Munich berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Tierhalter zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.
Der Tierhalter versichert, dass die von ihm gemachten Angaben im Tierbetreuungsvertrag wahr sind und wird den Tierbetreuer unverzüglich informieren, soweit sich Änderungen ergeben. Der Tierhalter versichert, dass die dem Tierbetreuer überlassenen Tiere gesund, ungezieferfrei, frei von ansteckenden Krankheiten sowie nach aktuellem Stand geimpft und Haftpflichtversichert sind. Der Tierbetreuer erhält Einsicht in den Impfpass und die Haftpflicht-Versicherung. Der Tierbetreuer muss über alle Umstände bezüglich Krankheiten (Medikamentenverabreichung etc.) oder Verhaltensauffälligkeiten der Haustiere informiert werden.
Im Falle eines persönlichen Notfalles, bei Krankheit des Tierbetreuers oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen, ist dieser berechtigt eine andere qualifizierte Person für die Ausführung der Dienstleistung zu beauftragen. In einem solchen Fall bedarf es keiner vorherigen Absprache.
Im Fall eines Unwetters oder Naturkatastrophe ist es dem Tierbetreuer überlassen, nach pflichtgemäßem Ermessen die Dienstleistung durchzuführen (sofern keine anderen schriftlichen Anweisungen vom Kunden vorliegen und die Umstände die Einhaltung dieser Anweisung erlauben).
Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, den Tierbetreuer umgehend nach seiner Rückkehr (oder im Falle einer Rückkehränderung) per Telefon, Text Nachricht oder E-Mail zu kontaktieren. Dem Tierbetreuer steht es zu, den Tierbetreuungsvertrag bis zur Benachrichtigung über die Kundenrückkehr weiter auszuführen, um die überlassenen Haustiere vor den Konsequenzen einer unerwarteten Hinauszögerung zu schützen. Für solche Besuche fällt der volle Tagespreis der gebuchten Leistung an.
7. Datenschutz
Zur Verfügung gestellte Kundendaten werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet. Die Informationen werden in eine Kundendatei eingegeben, die alle notwendigen Daten zum Tier / den Tieren und dem Tierhalter beinhaltet, die für die Tierbetreuung und die Rechnungsstellung notwendig sind.
Der Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung durch CatCare Munich gespeichert, maschinell verarbeitet und gegebenenfalls an Mitarbeiter weitergeleitet werden, die in Vertretung die Tierbetreuung übernehmen.
CatCare Munich sichert die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten zu. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich dazu CatCare Munich alle Daten nach Ablauf von 24 Monaten zu löschen und etwaige Dritte ebenfalls hierzu zu verpflichten.
Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Der Tierhalter bestätigt mit Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von CatCare Munich gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Eine schriftliche Ausführung der Vertragsbestimmungen (AGB) ist Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrages und wird diesem hinzugefügt.
8. Sonstiges
Der Tierbesitzer erlaubt CatCare Munich Fotos der Katze(n) in den sozialen Medien und auf der Homepage ohne Nennung des Besitzernamens zu veröffentlichen.
Möchte der Tierbesitzer die Tätigkeiten von CatCare Munich mit einer Kamera jeglicher Art überwachen, so bedarf dies der schriftlichen Ausführung in entsprechener Sektion im Katzenbetreuungs-Vertrag. Heimlich angefertigte Videoaufnahmen verletzen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten. Dies kann zivilrechtlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Betroffenen in nicht unerheblicher Höhe nach sich ziehen.
9. Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen dieses Vertrages und der AGB unberührt und behalten ihre Gültigkeit.
Stand: 14.06.2024